Fotografieren und Filmen

Für Veröffentlichung oder Kommerzielle Verwendung

Für Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken, sowie Aufnahmen, die veröffentlicht werden und Aufnahmen, bei denen weitere Hilfsmittel zum Einsatz kommen, ist eine vorgängige, allenfalls kostenpflichtige Genehmigung der Merian Gärten nötig.

Schön, dass Sie in den Merian Gärten Fotografieren oder Filmen möchten. Hat Ihre Aufnahme einen kommerziellen Zweck? Werden die Aufnahmen veröffentlicht? Oder haben Sie grösseres Material im Einsatz? Dann ist eine Genehmigung der Merian Gärten nötig.

Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit Ihre Anfrage sicher bearbeitet werden kann (mind. 14 Tage im Voraus).

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Bei studentischen Arbeiten erlassen wir die Gebühr.

Genehmigung beantragen

Bitte senden Sie uns folgende Informationen, damit wir Ihre Anfrage beurteilen können:

  1. Kurzes Konzept
  2. Verwendungszweck bzw. Art/Termin/Form der Veröffentlichung
  3. Datum, Zeit und Dauer der Aufnahmen
  4. Gewünschte Aufnahmeorte in den Merian Gärten
  5. Umfang der Ausstattung
  6. Ihren Kontakt mit Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse

Aufnahmen dürfen andere Besucher:innen nicht in ihrem Gartenerlebnis beeinträchtigen oder den Betrieb der Merian Gärten behindern. Ausserdem dürfen die Aufnahmen nicht in Widerspruch stehen mit den Aufgaben, Aussagen oder Werten der Merian Gärten sowie der Christoph Merian Stiftung. Aufnahmen mit politischen oder religiösen Botschaften sind nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass die Merian Gärten autofrei sind; eine Zufahrt mit dem Auto ist nicht möglich.

Aufnahmen für Private Zwecke

Besucherinnen und Besucher dürfen gerne die Gärten für private Verwendung fotografieren. Die Veröffentlichung auf persönlichen Social Media-Kanälen ist erlaubt.

Brautpaar-Fotoshootings o.ä.

Hochzeitsaufnahmen von Brautpaaren sind in den Merian Gärten möglich, auch wenn Sie nicht hier feiern. Bitte melden Sie sich, um ein Zeitfenster (nur Montag bis Freitag) zu reservieren. Aufnahmen ausserhalb des genannten Zeitraumes sind nur in Verbindung mit einer Raumanmietung möglich. Wir verrechnen einen Kostenbeitrag von CHF 200.

Drohnen

Drohnenflüge sind in den Merian Gärten nicht gestattet. Gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) gehören zu den Beschränkungsgebieten für Drohnen unter anderem Naturschutzgebiete, Kontrollzonen um Flughäfen und Erholungsgebiete. Drohnen dürfen ebenfalls nicht über Menschenansammlungen fliegen.

Kontakt

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: 
info@meriangaerten.notexisting@nodomain.comch oder
T 061 319 97 80 (zu Bürozeiten)

Für Medien:
Bitte wenden Sie sich an
Christine Hug
kommunikation@meriangaerten.notexisting@nodomain.comch

Für Medien